Qualitätssicherung

Fortbildungen und Zertifizierungen im Institut

Voraussetzungen:

- die Fortbildung in Schoßraum®-Prozessbegleitung ist nur möglich nach der Teilnahme an einem „Dein Schoß im Raum“ Selbsterfahrungswochenende und der Zulassung zur Fortbildung durch Tatjana Bach nach einem persönlichen Gespräch.

- die Fortbildung richtet sich an Frauen, die mit sich selbst schon Prozess-Erfahrung haben und mit anderen Frauen und Menschen arbeiten. Insbesonders richtet sich die Fortbildung an Körpertherapeutinnen und andere auf dem Gebiet der Körperheilkunde, der Körperpsychotherapie und der Psychotherapie tätige Frauen.

Die Fortbildung ist abgeschlossen nach:

- Teilnahme an der Fortbildung mit 16 x 6 = 96 Std., verteilt auf 6 Module à 16 Zeitstunden.

Zuzgl.

- 22 Std. Gruppenselbsterfahrung
- 4 Sitzungen in SPB à 2 Std., anderen Teilnehmerinnen der Fortbildung gebend

- 3 Sitzungen Einzelselbsterfahrung à 2 Std. bei zertifizierten Praktizierenden der SPB

- 3 protokollierte Sitzungen à 2 Stunden Probeklientinnen als Nachweis der erworbenen Fähigkeiten

- Studium des ausgehändigten, ausführlichen Skripts

Die Zertifizierung der Schoßraum®-Prozessbegleiterin wird nur nach absolvierter Fortbildung beim Schoßraum®-Institut und obigen Voraussetzungen, die die Leiterinnen der Fortbildung als ausreichend beurteilt haben, erteilt.

Die Zertifizierung berechtigt zu:

- Nennung von "zertifizierte Schoßraum®-Prozessbegleiterin" auf Visitenkarten, eigener Homepage, zum Bewerben von eigenen Kursen und Seminaren.

- Nutzung des internen Bereichs der Homepage: Interne Informationen, Forum, Vorlagen für Verträge und interner Austausch zur Sicherung der Qualität.

- eigene Darstellung auf der Schoßraum®-Prozessbegleitung Homepage.

- Teilnahme am jährlichen Flyerversand des Schoßraum®-Instituts.

- Kontaktaufnahme zu Tatjana Bach und/oder Johanna Roth bei komplizierten Verläufen und Unterstützungsbedarf.

- Unterstützung weiterer Fortbildung und/oder in Seminaren als Assistentin.

Qualitätssicherung der Zertifizierung

- die Schoßraum®-Prozessbegleitung ist ein geschützter Begriff für eine besondere Haltung in der Begleitung von Frauen und für neue Arbeitsfelder ist in jedem Fall eine Absprache mit Tatjana Bach und/oder Johanna Roth nötig.

- das Schoßraum®-Institut bietet regelmäßige Telefonkonferenzen für Fallbesprechungen an, Termine sind im internen Bereich ersichtlich.
- die Schoßraum®-Prozessbegleiterin hat mindestens innerhalb von 3 Jahren ein internes Treffen des Instituts oder ein Seminar des Instituts als Teilnehmerin oder Assistentin begleitet.

- mit der Zertifizierung verpflichet sich die Schoßraum®-Prozessbegleiterin dazu den Namen zu schützen und zu wahren. Sie arbeitet mit "Schoßraum®-Prozessbegleitung nach Tatjana Bach" und integriert diese in Ihrem fachlichen Feld.

- die Schoßraum®-Prozessbegleiterin hat einen für sie passenden Vertrag für ihre Schoßraum®-Prozessbegleitung und verpflichtet sich entsprechende Datenschutzrichtlinien einzuhalten.

- die Schoßraum®-Prozessbegleiterin arbeitet eigenverantwortlich. Sie ist selbst haftbar und kümmert sich, je nach Berufsstand, um eine Haftpflichtversicherung.