Nur im Anschluss an die vorangegangenen zwei Abschnitte von der Schoßraum®-Beratung und der nachfolgenden Schoßraum®-Berührung I ist eine nächste und letzte Möglichkeit der Berührung möglich: Die Schoßraum®-Berührung II
In der Schoßraum®-Berührung
II ist der Körper der zu Begleitenden halbbekleidet und/oder mit einem Tuch abgedeckt. Je nach dem, wie viel Schutz benötigt wird, werden mit diesem Tuch im weitergehenden Prozess
einzelne Körperbereiche bedeckt, enthüllt oder auch wieder bedeckt.
Immer wieder ist der Schoßraum®-Prozessbegleiterin der Entspannungs- bzw. Anspannungsgrad der zu Begleitenden
wichtiger Richtwert. Haben wir es mit einer Grenze oder eine Schwelle zu tun? Genau das ist die gemeinsame Forschung!
Erst danach kann die stille Hand der Schoßraum®-Prozessbegleiterin auch hier achtsam und präsent auf den
unbekleideten Schoß der zu Begleitenden gelegt werden. Der zu Begleitenden wird so ermöglicht, sich selbst auch hier im Schoß wieder mehr wahrzunehmen, anzunehmen und im Kontakt mit der
Schoßraum®-Prozessbegleiterin lernen, die Berührung ganz da sein zu lassen.
Mit der still aufgelegten Hand auf dem Schoß der zu Begleitenden ist die Schoßraum®-Berührung II an dieser Stelle zu Ende und als letzte Stufung in der Schoßraum®-Prozessbegleitung damit auch die gesamte Schoßraum®-Prozessbegleitung nach Tatjana Bach.
Alle Sitzungen, Beratungen und Kurse sind kein Ersatz für eventuell nötige ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.